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petavesta
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 14. November 2001 - 23:09 Uhr: |
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Hallo, weiß jemand wie es rein rechtlich aussieht, wenn man aus CD´s z.B. 2-taktige loops sampled und die in die eigene Musik einbaut? Ist das grundsätzlich verboten, diese Musik dann kommerziell zu veröffentlichen? Man hört ja jetzt dauernd Samples in der Pop-Musik, ich kann mir ja nicht vorstellen, dass da für jeden Soundschnipsel immer Rechte eingeholt wurden... Also der zweite Teil der Frage: wie wird es tatsächlich, jenseits juristischer Theorie, gehandhabt? Gibt es eine Takt-Grenze, z.B. beim Komponieren ist es wohl erst ab 4 Takten Klauerei? Weiß da jemand Bescheid, ohne dass ich gleich eine Anfrage bei der GEMA starten muß? Gruß petavesta |
   
Aftershock
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 15. November 2001 - 03:02 Uhr: |
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Es ist immer Klauerei. Es gib´t immer rechtliche Konsequenzen. Ganz egal ob 10 ms oder 4 Takte. Ciao |
   
Diarrhöe4Fun
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 15. November 2001 - 08:52 Uhr: |
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Wo kein Kläger, kein Richter. Bei entsprechender Verfremdung kein Problem. Sonst wäre es ja auch verboten, die gleichen Instrumente wie die Original-Interpreten zu benützen. Auf einen Ton selber hat kein Interpret der Welt ein Copyright. Anders siehts aus bei kopierter Tonfolge. Wenn man jedoch gerade im Mainstrem-Pop genauer hinhört, müsste man jeden 2. Produzenten verklagen, da viele Tonfolgen resp. Melodien ausgereizt sind. Wichtig ist vor allem, dass Du bei offensichtlichen Kopiefolgen nicht Deinen Namen als Erstschreiberling verwendest. Dass kann bei Erfolg teuer werden. Aber im nichtkommerziellen Bereich ist es gefahrlos und sogar legal (für Eigengebrauch). Dasselbe gilt ebenfalls fürs Kopieren von CD's. Dieses Gesetz stammt noch aus der Zeit der Kopiermedien wie Ton-und Filmträger (VHS und MC). Bin selber Schweizer, am Forum nehmen jedoch viele aus Deutschland teil. Deshalb hier der der Quellennachweis für Euch: §53 Urhebergesetz Gruss Alain |
   
djprotraxx
| | Veröffentlicht am Freitag, 16. November 2001 - 18:02 Uhr: |
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Wenn man aus den Samples nicht direkt auf das Lied des Interpreten schliessen kann dann is das ok. Anders müsste ich ja meinen Sampler und Synthies wegschmeissen wenn jemand damit ein Track rausgebracht hat. Allgemein gilt: 25 Jahre nach Ableben eines Interpreten mit Rechten auf gewisse Songs, sind diese allgemeines Gut. zB. Mozart, Bach usw. Von den alten Komponisten kann man sich echt einiges abschauen ;) |
   
Luckyloop
| | Veröffentlicht am Samstag, 17. November 2001 - 01:57 Uhr: |
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50 Jahre sind es |
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