Urheberrechte Samples von Filmen
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low
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 24. August 2006 - 14:01 Uhr: |
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Hi there! Wie ist es urheberrechtlich mit Samples in Österreich? Hab beispielsweise unlängst mit einer Band gesprochen, die hat einen Dialog von dem Film "Sieben" im orginal (also englisch)gesampelt, nicht verfälscht. Hat das für ein Lied verwendet und auf CD gepresst. Die CD ist bei der AKM, bzw. die Band selbst. Die AKM hat nichts gesagt, obwohl ich mir denke, dass die auch nicht einfach alles anhören können, was die kriegen. Und dann gibts wiederum so Seiten im Internet wie diese zum Beispiel, wo man direkt Dialogsequenzen runterladen kann. http://dailywav.com/index.php Wird das in Österreich nicht so ganz ernst genommen oder wird man nur verklagt, wenn man ein großer Künstler ist in Amerika? Theoretisch müsste man ja sogar bei so kleinen Sequenzen von 2 Sekunden Dialogen aus Filmen das Urheberrecht abklären, oder nicht? VIELEN DANK! |
   
djmoe
| | Veröffentlicht am Dienstag, 29. August 2006 - 12:09 Uhr: |
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egal in welchem land du dich befindest, urheberrecht gilt international. d.h für alles was nicht aus deiner feder stammt brauchst du definitiv die (schriftliche) erlaubnis desjenigen, von dem das original stammt, bzw. von demjenigen, der die rechte daran besitzt. auch für den dialog aus dem film sieben wird die erlaubnis benötigt, in diesem fall wird es das filmstudio sein, das den film produziert hat. |
   
low
| | Veröffentlicht am Dienstag, 29. August 2006 - 17:46 Uhr: |
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Vielen Dank! Die Band, von der ich gesprochen hab hat aber nach ihren eigenen Angaben die Urheberrechte vom Film nicht geklärt. Das heisst sie könnten im Nachhinein verklagt werden, oder? Die AKM hat jedenfalls nichts gesagt. Die Rechte für das Album sind somit gesichert. Das heisst wer wäre dann haftbar? Die Band nehm ich an. WEil die Rechte für den "sieben" dialog hat weder die Band noch AKM abgeklärt. Die AKM wird sich das Album nicht so genau angehört haben und die Band hat einfach ohne zu Fragen das aus dem Film gesampelt. Das heisst, wenn sie Pech haben, könnten sie verklagt werden, nehme ich an? |
   
djmoe
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 30. August 2006 - 14:31 Uhr: |
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auch wenn die akm nichts gesagt hat heisst das noch lange nicht das die rechte geklärt sind. wie gesagt es bedarf einer einwilligung des urhebers. veröffentlichen dürfen sie das album nicht, weder als cd im handel, noch als stream im internet, noch als kostenloser download. wenn es jemand merkt wird die klage kommen, und darauf würd ich es nicht ankommen lassen, denn das wird richtig teuer. |
   
low
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 30. August 2006 - 15:59 Uhr: |
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Vielen Dank für die Info! Ich hab keine Ahnung ob das Album im Großhandel erhältlich ist, aber gepresst wurde es glaub ich. Ich hab gehört, dass man Samples verwenden kann, wenn man sie so verfälscht, dass das Orginal nicht mehr erkennbar ist. Also beispielsweise die Stimme stark verzerrt, transponiert und eventuell Pausen im Dialog rausschneidet oder so. Stimmt das? |
   
djmoe
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 30. August 2006 - 18:30 Uhr: |
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wenns gepresst wurde, und die rechtslage nicht geklärt wurde, dann darf das album unter keine umständen öffentlich zugänglich gemacht werden, egal in welcher art und weise. sollte der rechte- und lizenzinhaber ablehnen, so sind die gepressten cd ein fall für den grossschredder. verfremden von samples ist eine grauzone, lieber einen anwalt fragen. hier kannst du evtl. auch was finden: http://www.irights.info/index.php?id=304 |
   
low
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 30. August 2006 - 21:09 Uhr: |
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Super Link! Danke! Wenn ich das richtig verstehe und man eh nicht mehr Geld hat, als ein Normalsterblicher bleibt einem nur über Samples selber zu machen. Was ist eigentlich damit, wenn man beispielsweise ein einem Kaffeehaus sitzt und ein Gespräch von zwei fremnden Leuten ohne deren Wissen mitschneidet und dann Dialogsequenzen daraus samplet? In der Regel wird niemand mehr feststellen können, von wem das stammt. |
   
djmoe
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 31. August 2006 - 12:01 Uhr: |
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neine das darfst du auch nicht! dafür benötigst du die erlaubnis des kaffeehausbesitzers, sowie der zwei personen. in diesem moment sind die zwei personen in einem privaten verhältnis, das abhören ist verboten, und in soclhen fällen darf polizei und ähnliches auch nur mit richterlicher genehmigung abhören. |
   
low
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 31. August 2006 - 14:10 Uhr: |
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Danke! Was ist mit Sounds auf der Strasse oder in einer Fussgängerzone einfach mitrennen lassen? Da würden wohl viele Dialogfetzen sein. Oder Strassenarbeiter, den Sound vom Presslufthammer aufnehmen oder solche Dinge? Kann man irgendwas legal aufnehmen, was nicht selber bei dir zu Hause in den 4 Wänden entsteht? |
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